Inhaltsverzeichnis
Kein CO2-Preis für Holzbrennstoffe, Brennstoffhandel und Vermieter nicht betroffen
Holzbrennstoffe wie Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz sind auch weiterhin nicht vom nationalen CO2-Preis betroffen. Für sie fallen keine CO2-Kosten an. Der Grund: Emissionen von Holzbrennstoffen werden bilanziell mit „Null“ bewertet.
Brennstoffhändler müssen beim Verkauf von Holzbrennstoffen auch keine CO2-Emissionen ausweisen.
Für Vermieter gilt: Da keine CO2-Kosten für Holzbrennstoffe anfallen, müssen diese bei der Umlage von CO2-Kosten auf Mieter bzw. ihrer Begrenzung auch nicht berücksichtigt werden.