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BK23

Kein CO2-Preis für Holzbrennstoffe, Brennstoffhandel und Vermieter nicht betroffen

Holzbrennstoffe wie Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz sind auch weiterhin nicht vom nationalen CO2-Preis betroffen. Für sie fallen keine CO2-Kosten an. Der Grund: Emissionen von Holzbrennstoffen werden bilanziell mit „Null“ bewertet.

Brennstoffhändler müssen beim Verkauf von Holzbrennstoffen auch keine CO2-Emissionen ausweisen.

Für Vermieter gilt: Da keine CO2-Kosten für Holzbrennstoffe anfallen, müssen diese bei der Umlage von CO2-Kosten auf Mieter bzw. ihrer Begrenzung auch nicht berücksichtigt werden.